21-06-2025, 16:44
Siehe Zuweisung der Ehewohnung. Meist für den, der die Kinder weiter hat. Siehe §1568a BGB. Lies das mal durch.
Was willst du? Trotz Spätschicht die Kinder behalten? Oder das von vornherein lassen? Wenn du dir sicher bist, dass du es lässt, bringt es nichts, um die Wohnung zu pokern. Ein gemeinsamer Mietvertrag besagt, dass ihr beide gesamtschuldnerisch haftet und gemeinsam Rechte und Pflichten gegenüber dem Vermieter habt. Wenn der Vermieter kündigt, dann kann er das nur nach den allgemeinen Konditionen des Mietrechts.
Was willst du? Trotz Spätschicht die Kinder behalten? Oder das von vornherein lassen? Wenn du dir sicher bist, dass du es lässt, bringt es nichts, um die Wohnung zu pokern. Ein gemeinsamer Mietvertrag besagt, dass ihr beide gesamtschuldnerisch haftet und gemeinsam Rechte und Pflichten gegenüber dem Vermieter habt. Wenn der Vermieter kündigt, dann kann er das nur nach den allgemeinen Konditionen des Mietrechts.