30-06-2025, 08:43
(30-06-2025, 07:20)Blan schrieb: Gibt doch gar keine Veranlassung, dass sie einen Teil des Unterhalts bekommt, wenn sie in der Schweiz chillt, oder? Jugendamt?
Kann deine Tochter nicht zu dir ziehen?
-Die Tochter ist 16. Das ist vielleicht eine Vernachlässigung, aber keine Kindeswohlgefährdung. Vom Jugendamt erwarte ich nichts.
Mit denen habe ich schon vor Monaten über die Zustände im Haus dort gesprochen. Antwort: Dafür haben wir keine Ressourcen.
Man muss hier als Kind halt schon wirklich halbtot geschlagen werden oder alleinreisender Flüchtling sein, um Aufmerksamkeit zu bekommen.
Klar kann meine Tochter zu mir ziehen. Wollte sie bisher aber nicht wegen ihres sozialen Umfelds. Also wegen ihrer Hood außerhalb
des Dunstkreises der Mutter.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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