30-06-2025, 09:42
Es ist eine Blutspur die solche Menschen ein Leben lang hinter sich her ziehen. Da hilft niemand. Kein JA. Kein Gericht. Am Ende: Wie auch?
Ich weiß nicht, ob ich jetzt gerade alle Zusammenhänge richtig verstanden habe. Aber das neue Lebensziel steht fest. Die wittert neue Chancen, Morgenluft, Geld des Schweizers und er Schweiz ,-) Die Sache mit dem JC dürfte sich erledigt haben.
Geld würde die keines mehr von mir bekommen. Sofern das der Fall ist. Weiß es gerade nicht. Nur noch an die Kinder. Soll sie klagen. Klär mich bitte auf ,-)
Es mag Dich kaum interessieren, aber ein Haus kann man nicht einfach teilvermieten. Man kann höchsten Untervermieten. Man benötigt klar voneinander getrennte Räume. Notfalls durch Teilungserklärung vollzogen. Dann kommt tatsächlich ein Architekt/Bauzeichner und stellt im Anschluss Antrag beim Grundbuchamt zwecks Eintragung. Ein Bauamt genehmigt nicht einfach so die Vermietung einer Immobilie, wenn sie als Vermietimmobilie nicht verzeichnet ist. Und dann käme noch die Sache mit der deutschen Steuererklärung ,-) Mieteinkünfte im Inland.
Ich sehe da durchaus eine Kindeswohlgefährdung. Stellt sich nur die Frage, welcher Antrag würde überhaupt Sinn machen? Im Sinne der 8-jährigen...Weiß nicht.
Die 8-jährige wird psychisch fertig gemacht. Und Du kannst wenig tun. Nur da sein. Was will man nun von einer 8-jährigen erwarten? Natürlich hat sie Ängste. Wahrscheinlich musst Du eine Entscheidung treffen. Die 8-jährige ist jedenfalls damit überfordert.
Würde mich auch nicht wundern, wenn die Keule in 2-3 Jahren hier wieder auf taucht. Oder früher. Oder etwas später. In jedem Fall wäre es das Beste, wenn sie der Blitz beim Sch... trifft. Kurzes Wehklagen. Dann Ende der Geschichte. Sorry.
Ich weiß nicht, ob ich jetzt gerade alle Zusammenhänge richtig verstanden habe. Aber das neue Lebensziel steht fest. Die wittert neue Chancen, Morgenluft, Geld des Schweizers und er Schweiz ,-) Die Sache mit dem JC dürfte sich erledigt haben.
Geld würde die keines mehr von mir bekommen. Sofern das der Fall ist. Weiß es gerade nicht. Nur noch an die Kinder. Soll sie klagen. Klär mich bitte auf ,-)
Es mag Dich kaum interessieren, aber ein Haus kann man nicht einfach teilvermieten. Man kann höchsten Untervermieten. Man benötigt klar voneinander getrennte Räume. Notfalls durch Teilungserklärung vollzogen. Dann kommt tatsächlich ein Architekt/Bauzeichner und stellt im Anschluss Antrag beim Grundbuchamt zwecks Eintragung. Ein Bauamt genehmigt nicht einfach so die Vermietung einer Immobilie, wenn sie als Vermietimmobilie nicht verzeichnet ist. Und dann käme noch die Sache mit der deutschen Steuererklärung ,-) Mieteinkünfte im Inland.
Ich sehe da durchaus eine Kindeswohlgefährdung. Stellt sich nur die Frage, welcher Antrag würde überhaupt Sinn machen? Im Sinne der 8-jährigen...Weiß nicht.
Die 8-jährige wird psychisch fertig gemacht. Und Du kannst wenig tun. Nur da sein. Was will man nun von einer 8-jährigen erwarten? Natürlich hat sie Ängste. Wahrscheinlich musst Du eine Entscheidung treffen. Die 8-jährige ist jedenfalls damit überfordert.
Würde mich auch nicht wundern, wenn die Keule in 2-3 Jahren hier wieder auf taucht. Oder früher. Oder etwas später. In jedem Fall wäre es das Beste, wenn sie der Blitz beim Sch... trifft. Kurzes Wehklagen. Dann Ende der Geschichte. Sorry.