30-06-2025, 14:16
Im Beschluss steht drin....
1.Es soll Beweis erhoben werden durch Einholen eines familienpsychologischen Sachverständigengutachtens darüber, ob die Kindeseltern insbesondere unter Berücksichtigung der gefühlsmäßigen Bindung der Kinder, der eigenen Erziehungsfähigkeit und Bindungstoleranz so wieder jeweils angestrebten Perspektiven für das eigene Leben und das Leben der Kinder in der Lage sind, Entscheidungen von erheblicher Bedeutung für die Kinder gemeinsam zutreffen.
2. Es soll Beweis erhoben werden durch Einholen eines familienpsychologischen Sachverständigengutachtens darüber, ob es dem Wohl der Kinder widerspricht, dass insbesondere unter Berücksichtigung der gefühlsmäßigen Bindungen der Kinder, der eigenen Erziehungsfähigkeit und Bindungstoleranz und der jeweils angestrebten Perspektiven für das eigene Leben und das Leben der Kinder der andere Elternteil elterliche Verantwortung übernimmt und die Betreuung der Kinder künftig im Wechselmodell ermöglicht werden sollte.
1.Es soll Beweis erhoben werden durch Einholen eines familienpsychologischen Sachverständigengutachtens darüber, ob die Kindeseltern insbesondere unter Berücksichtigung der gefühlsmäßigen Bindung der Kinder, der eigenen Erziehungsfähigkeit und Bindungstoleranz so wieder jeweils angestrebten Perspektiven für das eigene Leben und das Leben der Kinder in der Lage sind, Entscheidungen von erheblicher Bedeutung für die Kinder gemeinsam zutreffen.
2. Es soll Beweis erhoben werden durch Einholen eines familienpsychologischen Sachverständigengutachtens darüber, ob es dem Wohl der Kinder widerspricht, dass insbesondere unter Berücksichtigung der gefühlsmäßigen Bindungen der Kinder, der eigenen Erziehungsfähigkeit und Bindungstoleranz und der jeweils angestrebten Perspektiven für das eigene Leben und das Leben der Kinder der andere Elternteil elterliche Verantwortung übernimmt und die Betreuung der Kinder künftig im Wechselmodell ermöglicht werden sollte.