01-07-2025, 13:16
Ich frage mich gerade, ob ich nicht das Kindergeld beantragen könnte, die Mutter gibt ja faktisch Pflege und Erziehung auf und wird genauso unterhaltspflichtig gegenüber der Tochter. Ich müsste nachweisen, das ich jetzt der Betreuende bin. Wird kniffelig, denn formal lebt die Tochter ja noch bei der Mutter. Auf jeden Fall hat die Mutter in dieser Konstellation gar keinen Anspruch mehr auf Kindergeld.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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