05-07-2025, 11:21
Ich habe Informationen, das der Vater der jüngsten Tochter meiner Ex gestern einen Teilsieg vor Gericht in Bezug auf das ABR eingefahren hat.
Verfahrensbeistand und Richter haben sich klar gegen einen Umzug in die Schweiz ausgesprochen. Völlig neues Umfeld, Umgang mit dem Vater
auf der Kippe, neue Sprache usw.. Dann noch wackelige Beschäftigungssituation und die taufrische Beziehung zum neuen LG von Ex, wo sie wohnen wird.
Die Ex wurde wohl auch von dem Richter gefragt, wie sie dann die Betreuung der Kinder regelt, die in Deutschland verbleiben. Ex soll vor Gericht zu Protokoll gegeben haben, der Vater dieser Kinder (das bin ich) sei mit allem einverstanden und es wäre alles geklärt und geregelt. Die Tochter (meine) würde bereits bei mir wohnen. Der andere Vater hat das bezweifelt und das Gericht war nicht überzeugt. Die Mutter hat dann dem Gericht vorgeschlagen, im Drei Wochen Takt zwischen Schweiz und Deutschland zu pendeln. Beschlossen wurde dann, das die Halbschwester unserer Kinder dann jeweils für drei Wochen beim dem Vater und dann für die gleiche Dauer bei der Mutter (in Deutschland) verbleibt.
Unterhaltszahlungen kann der Vater damit einstellen, außerdem bekommt er das halbe Kindergeld. Die Entscheidung ist vorläufig und mit Blick auf das Kind wird man in nächster Zeit sehen, ob die derzeitige Betreuungsregelung noch angepasst werden muss.
Gestern war ich dann alleine mit unserer Tochter auf ihrer Schulentlassungsfeier, weil die Mutter dann wg. o. g. Umstände keine Lust mehr hatte.
Verfahrensbeistand und Richter haben sich klar gegen einen Umzug in die Schweiz ausgesprochen. Völlig neues Umfeld, Umgang mit dem Vater
auf der Kippe, neue Sprache usw.. Dann noch wackelige Beschäftigungssituation und die taufrische Beziehung zum neuen LG von Ex, wo sie wohnen wird.
Die Ex wurde wohl auch von dem Richter gefragt, wie sie dann die Betreuung der Kinder regelt, die in Deutschland verbleiben. Ex soll vor Gericht zu Protokoll gegeben haben, der Vater dieser Kinder (das bin ich) sei mit allem einverstanden und es wäre alles geklärt und geregelt. Die Tochter (meine) würde bereits bei mir wohnen. Der andere Vater hat das bezweifelt und das Gericht war nicht überzeugt. Die Mutter hat dann dem Gericht vorgeschlagen, im Drei Wochen Takt zwischen Schweiz und Deutschland zu pendeln. Beschlossen wurde dann, das die Halbschwester unserer Kinder dann jeweils für drei Wochen beim dem Vater und dann für die gleiche Dauer bei der Mutter (in Deutschland) verbleibt.
Unterhaltszahlungen kann der Vater damit einstellen, außerdem bekommt er das halbe Kindergeld. Die Entscheidung ist vorläufig und mit Blick auf das Kind wird man in nächster Zeit sehen, ob die derzeitige Betreuungsregelung noch angepasst werden muss.
Gestern war ich dann alleine mit unserer Tochter auf ihrer Schulentlassungsfeier, weil die Mutter dann wg. o. g. Umstände keine Lust mehr hatte.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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