18-08-2025, 22:23
Ein Anwalt darf gar nichts einvernehmlich berechnen, denn er kann nur einen Mandanten haben und für den arbeitet er. In diesem Fall die Mutter, nicht für dich. In seid Parteien die gegeneinander stehen, beiden zu dienen wäre Parteienverrat.
Kann es sein, dass du selber noch gar keinen eigenen Anwalt hast? Du weisst aber schon, dass Anwaltspflicht herrscht? Andernfalls kannst du keinerlei eigenen Anträge stellen und musst ALLES hinnehmen, was die Gegenseite verlangt. So wie jetzt auch.
So wie ich das verstanden habe, setzt sich die Nachzahlung zusammen aus dem Einmalbetrag für Dezember 2023, das liegt außerhalb des unterhaltsrelevanten 12-Monats-Betrachtungszeitraums (Juli 2024 – Juni 2025). Damit ist sie eigentlich nicht zu berücksichtigen. Nachgezahlte Familienzuschläge ab Januar 2024 betrifft Monate innerhalb des relevanten Zeitraums.
Die Gerichte würden sie berücksichtigen, da du diese Zuschläge ja ab dann auch tatsächlich „verdient“ hast, nur eben verspätet ausgezahlt. Der Anwalt liegt also nicht völlig falsch, wenn er die Nachzahlung einrechnet. Aber der Teil für Dezember 2023 (vor deinem Abrechnungszeitraum) müsste nach unterhaltsrechtlicher Logik herausgerechnet werden.
Dann wäre dein unterhaltsrelevantes Einkommen etwas niedriger als die 5.719 €, aber etwas höher als die 5.300 EUR.
Vielleicht übersehe ich auch was, lass das deinen ohnehin unvermeidlichen Anwalt durchgehen, der kann interaktiv nachfragen für den grossen Überblick.
Kann es sein, dass du selber noch gar keinen eigenen Anwalt hast? Du weisst aber schon, dass Anwaltspflicht herrscht? Andernfalls kannst du keinerlei eigenen Anträge stellen und musst ALLES hinnehmen, was die Gegenseite verlangt. So wie jetzt auch.
So wie ich das verstanden habe, setzt sich die Nachzahlung zusammen aus dem Einmalbetrag für Dezember 2023, das liegt außerhalb des unterhaltsrelevanten 12-Monats-Betrachtungszeitraums (Juli 2024 – Juni 2025). Damit ist sie eigentlich nicht zu berücksichtigen. Nachgezahlte Familienzuschläge ab Januar 2024 betrifft Monate innerhalb des relevanten Zeitraums.
Die Gerichte würden sie berücksichtigen, da du diese Zuschläge ja ab dann auch tatsächlich „verdient“ hast, nur eben verspätet ausgezahlt. Der Anwalt liegt also nicht völlig falsch, wenn er die Nachzahlung einrechnet. Aber der Teil für Dezember 2023 (vor deinem Abrechnungszeitraum) müsste nach unterhaltsrechtlicher Logik herausgerechnet werden.
Dann wäre dein unterhaltsrelevantes Einkommen etwas niedriger als die 5.719 €, aber etwas höher als die 5.300 EUR.
Vielleicht übersehe ich auch was, lass das deinen ohnehin unvermeidlichen Anwalt durchgehen, der kann interaktiv nachfragen für den grossen Überblick.