Vor 8 Stunden
Danke an alle erstmal für eure Antworten.
@p__
Gegen die 105% möchte ich mich auch nicht wehren, weil ich, wie gesagt, schlechter wegkommen würde. Das Jugendamt hat mich inzwischen sogar bereits nochmal ein zweites mal ausgefragt (Anfang 2025), ich hab es aber einfach ignoriert. Das ist mir alles zu viel. Das Verfahren beruht ja noch auf die erste Ausfragung von 2023. Wobei laut Berechnung des Jugendamts es mehr hätte sein sollen, das schreiben die auch im Aufhänger des Verfahrens aber die fordern wohl gutwillig weniger ein. Gutwillig auch nicht wirklich, 105% war das Ergebnis des Gerichtsverfahren, wo es um das "Muttergeld" (Betreuungsgeld) ging. Das ist aber auch schon 1-2 Jahr alt.
Meinst du das also, dass ich mir den Einspruch sparen kann?
Es steht nämlich explizit, dass es die Möglichkeit gebe Einwand einzulegen, wenn die Bedinungen erfüllt sind: a) Man hat bezahlt und b) Man kommt der Forderung nach ab jetzt 105% zu zahlen. Dann würde ich mir immerhin die Nachzahlung spare. So interpretiere ich das zumindest.
@Alimen T
Das hat das Jugendamt eingefädelt. Die Sachbearbeiterin mit der ich seit 2023 von Zeit zu Zeit Briefverkehr habe.
Vertehe aber nicht ganz, wo könnte der Hinterhalt lauern?
@Nintendo
Was meinst du damit?
@p__
Gegen die 105% möchte ich mich auch nicht wehren, weil ich, wie gesagt, schlechter wegkommen würde. Das Jugendamt hat mich inzwischen sogar bereits nochmal ein zweites mal ausgefragt (Anfang 2025), ich hab es aber einfach ignoriert. Das ist mir alles zu viel. Das Verfahren beruht ja noch auf die erste Ausfragung von 2023. Wobei laut Berechnung des Jugendamts es mehr hätte sein sollen, das schreiben die auch im Aufhänger des Verfahrens aber die fordern wohl gutwillig weniger ein. Gutwillig auch nicht wirklich, 105% war das Ergebnis des Gerichtsverfahren, wo es um das "Muttergeld" (Betreuungsgeld) ging. Das ist aber auch schon 1-2 Jahr alt.
Meinst du das also, dass ich mir den Einspruch sparen kann?
Es steht nämlich explizit, dass es die Möglichkeit gebe Einwand einzulegen, wenn die Bedinungen erfüllt sind: a) Man hat bezahlt und b) Man kommt der Forderung nach ab jetzt 105% zu zahlen. Dann würde ich mir immerhin die Nachzahlung spare. So interpretiere ich das zumindest.
@Alimen T
Das hat das Jugendamt eingefädelt. Die Sachbearbeiterin mit der ich seit 2023 von Zeit zu Zeit Briefverkehr habe.
Vertehe aber nicht ganz, wo könnte der Hinterhalt lauern?
@Nintendo
Was meinst du damit?