27-08-2025, 12:25
Oben schriebst Du, dass die Mutter nicht postalisch erreichbar war und das Einschreiben zurück kam. An dem Wohnort, wo Deine Tochter gemeldet ist, ist sie auch nicht mehr.
Mit dem zurück gekommenen Einschreiben könntest Du das belegen. Als ersten Schritt würde ich mit der Tochter beim Einwohnermeldeamt vorbei gehen und schauen, ob es vielleicht doch klappt. Manche Sachbearbeiter werden das vielleicht tun, wenn man glaubhaft vermittelt, dass die Mutter weg ist. Und deine Tochter kann das ja auch erzählen.
wenn das Amt die Ummeldung nicht vornimmt, was ja wahrscheinlich ist, dann hilft wohl nur der Gang zum Familiengericht, in dem man beantragt, die Zustimmung der Mutter gerichtlich zu ersetzen. Wenn die zum Anwalt rennt, dürfte das gegen den Willen deiner Tochter sowieso nur eine Luftnummer werden.
Mit dem zurück gekommenen Einschreiben könntest Du das belegen. Als ersten Schritt würde ich mit der Tochter beim Einwohnermeldeamt vorbei gehen und schauen, ob es vielleicht doch klappt. Manche Sachbearbeiter werden das vielleicht tun, wenn man glaubhaft vermittelt, dass die Mutter weg ist. Und deine Tochter kann das ja auch erzählen.
wenn das Amt die Ummeldung nicht vornimmt, was ja wahrscheinlich ist, dann hilft wohl nur der Gang zum Familiengericht, in dem man beantragt, die Zustimmung der Mutter gerichtlich zu ersetzen. Wenn die zum Anwalt rennt, dürfte das gegen den Willen deiner Tochter sowieso nur eine Luftnummer werden.