Gestern, 13:09
Noch so ein aktueller Fall, ich mach deswegen keinen eigenen Thread auf, hilft sowieso fast keinem Vater.
OLG Brandenburg Az. 15 UF 54/24 vom 31.01.2025
Volltext: https://gerichtsentscheidungen.brandenbu...dung/26633
Zusammenfassung:
Ehem, Kind, Trennung, Kind bleibt bei Mutter. Die macht Terror, Gewaltvorwürfe, Umgangssabotage, lehnt Elternebene ab.
2022 will sie mitsamt dem Kind umziehen, angeblich in die Nähe ihrer Mutter. Vater will daraufhin das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Mutter sagt zu, dazubleiben, Vater nimmt Antrag zurück. Kurz danach haut sie mit Kind unvermittelt und ohne Zustimmung ab, ins Ausland. Dort meldet sie das Kind in der Schule an und heiratet wenige Wochen später einen dort lebenden Mann, den sie in einem vorangegangenen Urlaub kennengelernt hatte. Ihre Adresse gibt sie nicht bekannt, fälscht eine Zustimmung des Vaters. Vater beantragt per einstweiliger Anordnung das Sorgerecht, bekommt es übertragen. Mutti fühlt sich „von diesem kranken Mann und staatlichen Behörden verfolgt“.
Vater gelingt es auch unter Zuhilfenahme des Bundesamtes für Justiz nicht, die Rückführung des Kindes zu erreichen. Mutti lässt sichs derweil wohlsein und fängt eine Prügelei im Suff an, landet im Gefängnis und geht dann zur Entzugstherapie in eine Klinik. Dann kündigt sie die neue Ehe und kehrt nach Deutschland zurück. Sie zickt weiter ohne Ende, verweigert die Zustimmung zur Einschulung, auch der vorausgegangene Sorgerechtbeschluss passt ihr nicht. Sie benötige auch keinerlei Beratung hinsichtlich ihres Drogen- bzw. Alkoholkonsums, sagt sie.
Nächster Anlauf für den Vater. Der beantragt, ihm das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das Recht zur Regelung schulischer und behördlicher Angelegenheiten sowie die Gesundheitssorge für den Minderjährigen allein zu übertragen. Dem wird stattgegeben und zugleich den Widerantrag der Antragsgegnerin, ihr die im Antrag des Vaters genannten Teilbereiche der elterlichen Sorge zu übertragen, zurückgewiesen.
Und dann landet sie am OLG, die Mutter akzeptiert das nicht. Die Stellungnahmen von Jugendamt und Verfahrensbeistand sind sehr negativ für die Mutter. Sie kam z.B. besoffen zum Elterngespräch im Jugendamt. Mittlerweile sind sechs (!) Verfahren gelaufen.
Die Argumentation des OLG steht im Volltext, auch hier wieder wird auf vielen Seiten das Offensichtliche und längst Bewiesene auseinandergezupft. Förderungsgrundsätze, Kontinuitätsgrundsätze, Sitzungsprotokolle, auch dieses OLG hatte viiiiel Zeit.
Mein Verfahren, in dem mir das gemeinsame Sorgerecht verweigert wurde das ich als nichtehelicher Vater NICHT habe dauerte nur eine halbe Stunde, Hauptpunkt war einfach die Weigerung der Mutter, was die fehlende Elternebene beweise. Vielleicht auch deshalb, weil bei mir absolut nichts zu verdienen war. Kein Anwalt, kein Geld für ein Gutachten, sogar die Gerichtskosten per VKH.
OLG Brandenburg Az. 15 UF 54/24 vom 31.01.2025
Volltext: https://gerichtsentscheidungen.brandenbu...dung/26633
Zusammenfassung:
Ehem, Kind, Trennung, Kind bleibt bei Mutter. Die macht Terror, Gewaltvorwürfe, Umgangssabotage, lehnt Elternebene ab.
2022 will sie mitsamt dem Kind umziehen, angeblich in die Nähe ihrer Mutter. Vater will daraufhin das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Mutter sagt zu, dazubleiben, Vater nimmt Antrag zurück. Kurz danach haut sie mit Kind unvermittelt und ohne Zustimmung ab, ins Ausland. Dort meldet sie das Kind in der Schule an und heiratet wenige Wochen später einen dort lebenden Mann, den sie in einem vorangegangenen Urlaub kennengelernt hatte. Ihre Adresse gibt sie nicht bekannt, fälscht eine Zustimmung des Vaters. Vater beantragt per einstweiliger Anordnung das Sorgerecht, bekommt es übertragen. Mutti fühlt sich „von diesem kranken Mann und staatlichen Behörden verfolgt“.
Vater gelingt es auch unter Zuhilfenahme des Bundesamtes für Justiz nicht, die Rückführung des Kindes zu erreichen. Mutti lässt sichs derweil wohlsein und fängt eine Prügelei im Suff an, landet im Gefängnis und geht dann zur Entzugstherapie in eine Klinik. Dann kündigt sie die neue Ehe und kehrt nach Deutschland zurück. Sie zickt weiter ohne Ende, verweigert die Zustimmung zur Einschulung, auch der vorausgegangene Sorgerechtbeschluss passt ihr nicht. Sie benötige auch keinerlei Beratung hinsichtlich ihres Drogen- bzw. Alkoholkonsums, sagt sie.
Nächster Anlauf für den Vater. Der beantragt, ihm das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das Recht zur Regelung schulischer und behördlicher Angelegenheiten sowie die Gesundheitssorge für den Minderjährigen allein zu übertragen. Dem wird stattgegeben und zugleich den Widerantrag der Antragsgegnerin, ihr die im Antrag des Vaters genannten Teilbereiche der elterlichen Sorge zu übertragen, zurückgewiesen.
Und dann landet sie am OLG, die Mutter akzeptiert das nicht. Die Stellungnahmen von Jugendamt und Verfahrensbeistand sind sehr negativ für die Mutter. Sie kam z.B. besoffen zum Elterngespräch im Jugendamt. Mittlerweile sind sechs (!) Verfahren gelaufen.
Die Argumentation des OLG steht im Volltext, auch hier wieder wird auf vielen Seiten das Offensichtliche und längst Bewiesene auseinandergezupft. Förderungsgrundsätze, Kontinuitätsgrundsätze, Sitzungsprotokolle, auch dieses OLG hatte viiiiel Zeit.
Mein Verfahren, in dem mir das gemeinsame Sorgerecht verweigert wurde das ich als nichtehelicher Vater NICHT habe dauerte nur eine halbe Stunde, Hauptpunkt war einfach die Weigerung der Mutter, was die fehlende Elternebene beweise. Vielleicht auch deshalb, weil bei mir absolut nichts zu verdienen war. Kein Anwalt, kein Geld für ein Gutachten, sogar die Gerichtskosten per VKH.