Gestern, 23:36
Willkommen im Forum
Also Peter hat was ähnliches hier
https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...#pid221823
geschrieben.
Also 1 Jahr rückwirkend wäre wohl
möglich. Vielleicht kann er was dazu sagen .
Schicke eine Kopie dem Bürgergeld Amt .
Ansonsten dem Jugendamt fristgerecht antworten
dass du die Forderung nicht anerkennst.
Das Bürgergeld Amt muss laufenden Unterhalt bezahlen
wenn alles regulär beantragt wurde. (Titel)
Also Peter hat was ähnliches hier
https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...#pid221823
geschrieben.
Also 1 Jahr rückwirkend wäre wohl
möglich. Vielleicht kann er was dazu sagen .
Schicke eine Kopie dem Bürgergeld Amt .
Ansonsten dem Jugendamt fristgerecht antworten
dass du die Forderung nicht anerkennst.
Das Bürgergeld Amt muss laufenden Unterhalt bezahlen
wenn alles regulär beantragt wurde. (Titel)