Vor 7 Stunden
(Vor 7 Stunden)Lars25 schrieb: Wo genau muss ich die Verjährung geltend machen?
Jetzt gehts zunächst darum, dass das vereinfachte Verfahren gekippt wird, sonst hast du blitzschnell einen Titel am Hals und Rückstände, obwohl sie verjährt sind. Du schreibst also deine Einwendungen alle miteinander listenartig auf wie es auf den Formularen vorgesehen sind und achtest sehr streng auf die Fristen. Es spielt keine Rolle, wenn darunter auch Einwendungen sind, die ungültig sind. Das ist ein Schrotschuss, es reicht wenn ein paar Schrotkörner treffen, Schrotkörner die nicht treffen machen den Vorgang nicht ungültig.
Der Anwalt wird dafür nicht benötigt, er wird zwingend benötigt wenn ein normales Verfahren beginnt. Wenn du dich sicherer fühlst, kannst du auch jetzt schon einen Anwalt nehmen.
Zitat:Was passiert, wenn das Gericht mir ein fiktives Einkommen zurechnet und ich darauf basierend zu Unterhalt verurteilt werde?
Das übliche wie mir und sehr Vielen hier. Lies mal im Forum... Du musst zahlen was im Titel steht, wenn du das nicht tust oder kannst, beginnt die Vollstreckung oder sonst ein Quatsch, das Jugendamt kann das auch aufschieben, egal, auf jeden Fall laufen aber Schulden auf die im Prinzip nie verjähren.
Zitat:Ich habe mich bereits auf eine Stelle beworben und werde auch weitere Bewerbungen in Betracht ziehen, um meine Situation zu verbessern. Reicht das als Nachweis meiner Bemühungen?
Nicht mal annähernd. Intensive, dauernde, überregionale Bewerbungsbemühungen sind Mindestvoraussetzung. Vergiss das. Kein Mensch kann das leisten, das ist Juristengeschwafel, die wollen dir Schulden anhängen und fertig.
Zitat:Was könnte schlimmstenfalls passieren, wenn das Verfahren weiterläuft? Und welche Möglichkeiten habe ich, um so gut wie möglich aus der Sache herauszukommen? Was sollte ich am besten machen?
Stelle dich auf ein Leben ein, das weniger mit dem Familienrecht, sondern mit dem Vollstreckungsrecht zu tun hat, lies dir §850d ZPO gut durch. Ja, 850d und nicht 850c.
Zitat:Ich habe gehört, dass die bloße Aufforderung zur Auskunft über Einkünfte für die Verwirkung nicht ausreichen soll. Stimmt es, dass eigentlich eine konkrete Zahlungsaufforderung („Wir fordern Betrag XY als Unterhalt“) erforderlich ist, damit Verwirkung ausgeschlossen wird?
Lass das im Hauptverfahren deinen Anwalt beurteilen, da ist mehr Fallkenntnis nötig als hier geschildert werden kann. Zunächst mal ist die erste Linie obengenannte Verjährung, nicht Verwirkung. Das schneidet schon mal einen dicken Batzen ab. Inwieweit das noch weiter reduziert werden kann, wird dein Anwalt eruieren.
Wenn du beruflich eh nicht viel verdienen kannst, gibt es zwei realistische Wege: 1. Fang eine bescheidene lohnabhängigen Stelle an und stocke auf, wenn das Geld nicht reicht. Verhandle mit dem Jugendamt über Schulden, wenn dir welche aufgebrummt werden. 2. Spiel nicht mit. Lass sie Schulden erfinden, lerne unpfändbar zu sein, arbeite grau, lass finanzielles über Dritte laufen, verursache nur noch Flurschaden bei Jugendamt und Staat. So hab ichs auch gemacht. Ich bin seit 20 Jahren offiziell pleite, habe den Staat Millionen gekostet, drei von elf Jugendamtmitarbeitern meines Falls sind seither krepiert und die Gemeinde pfeift aus dem letzten Loch.