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Frage zum Antrag auf Festsetzung von Unterhalt und Verjährung
#10
a) Ein nicht geltend gemachter Unterhaltsanspruch kann grundsätzlich schon vor Eintritt der Verjährung und auch während der Hemmung nach § 207 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB verwirkt sein (Fortführung von Senatsurteil BGHZ 103, 62 = FamRZ 1988, 370 und Senatsbeschluss vom 16. Juni 1999 XII ZA 3/99 FamRZ 1999, 1422).

b) Das bloße Unterlassen der Geltendmachung des Unterhalts oder der Fort-setzung einer begonnenen Geltendmachung kann das Umstandsmoment der Verwirkung nicht begründen (Anschluss an Senatsurteil vom 9. Oktober 2013 XII ZR 59/12 NJW-RR 2014, 195).


BGH, Beschluss vom 31. Januar 2018 - XII ZB 133/17
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RE: Frage zum Antrag auf Festsetzung von Unterhalt und Verjährung - von PeterPP - Gestern, 13:58

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