Gestern, 14:10
Ich habe noch ein paar Verständnisfragen, bei denen ich unsicher bin:
- Titel
Bekomme ich den Unterhaltstitel nicht so oder so? Meines Erachtens nach habe ich doch kaum Einfluss darauf. Wichtig wäre für mich daher vor allem die Höhe der Summe, die am Ende tituliert wird, oder? Das, was im Titel steht, bin ich dann doch verpflichtet zu zahlen, und das verjährt erst nach 30 Jahren – habe ich das richtig verstanden? Darum sagst du auch, dass es wichtig ist, fristgerecht und korrekt zu handeln, oder? Damit könnte ich also im Grunde nur erreichen, dass die Höhe der Forderung begrenzt wird?
- Bewerbungsbemühungen
Zitat:
„Nicht mal annähernd. Intensive, dauernde, überregionale Bewerbungsbemühungen sind Mindestvoraussetzung. Vergiss das. Kein Mensch kann das leisten, die wollen dir Schulden anhängen und fertig.“
Bedeutet das für mich, dass Bewerbungsbemühungen und ähnliche Gründe letztlich nur als Vorwand genutzt werden, um mich haftbar zu machen? Bringt es also gar nichts, mit meinen bisherigen Bewerbungen zu argumentieren oder die geforderten Nachweise einzureichen?
- „Spiel nicht mit“
Zitat:
„Spiel nicht mit. Lass sie Schulden erfinden, lerne unpfändbar zu sein, arbeite grau, lass Finanzielles über Dritte laufen, verursache nur noch Flurschaden bei Jugendamt und Staat.“
Wie genau ist das gemeint? Ich habe bereits ein P-Konto eingerichtet. Was könnte ich darüber hinaus noch tun? Was bedeutet in diesem Zusammenhang „Flurschaden“?
- Strafrechtliche Konsequenzen
Wenn man offiziell „pleite“ ist, kann man dann überhaupt nach § 170 StGB (Verletzung der Unterhaltspflicht) belangt werden?
Kann überhaupt gepfändet oder vollstreckt werden, wenn man Bürgergeld bezieht und trotz Selbstständigkeit insgesamt unter dem Selbstbehalt liegt?
Und ganz offen gefragt: Wie würdest du an meiner Stelle vorgehen, wenn du in dieser Situation wärst und für dich das bestmögliche Ergebnis herausholen wolltest?