Gestern, 15:25
(Gestern, 14:10)Lars25 schrieb: Bekomme ich den Unterhaltstitel nicht so oder so?
Ja. Und erst im Hauptverfahren kannst du solche Dinge wie Verwirkung und Verjährung von Forderungen prüfen lassen. Du kannst aber auch alles sausen lassen und nicht mitspielen, die Schuldenhöhe ist genau in dem Moment egal, in dem sie das Mass übersteigt, sie je zu bedienen.
(Gestern, 14:10)Lars25 schrieb: Bedeutet das für mich, dass Bewerbungsbemühungen und ähnliche Gründe letztlich nur als Vorwand genutzt werden, um mich haftbar zu machen? Bringt es also gar nichts, mit meinen bisherigen Bewerbungen zu argumentieren oder die geforderten Nachweise einzureichen?
Ja, du wirst kostenpflichtig filetiert. Trotzdem solltest du alles vorbringen. Es gibt vielleicht Zwischenbereiche, wo das was bringt. Ich kenne deine Lebensplanung, Situation und Fähigkeiten nicht, vielleicht wechselst du in eine lohnabhängige Stellung und willst auf der braven Seite bleiben, vielleicht hilft dir dann schon ein Vollstreckungsaufschub, vielleicht, vielleicht. Die Gesamtschau soll dein Anwalt machen.
(Gestern, 14:10)Lars25 schrieb: Wie genau ist das gemeint? Ich habe bereits ein P-Konto eingerichtet. Was könnte ich darüber hinaus noch tun?
Das schrieb ich bereits. Manche lassen zum Beispiel die Firma über den Bruder laufen und sind dort nur noch Teilzeitangestellt. Dass man keine pfändbare Werte haben darf, dürfte klar sein. Manche verdienen Geld über Nachbarschaftshilfe, während sie offiziell pleite sind. Manche erziehen Kinder einer neuen Partnerschaft und steigen aus. Es wundert mich sehr, dass du lange Jahre Druck vom Jugendamt bekommen hast, aber nicht zu einem Titel gezwungen wurdest und dass du dir noch nie Gedanken gemacht hast, das Gleis zu wechseln, sich auf den leicht vorhersehbaren Ärger mit dem Unterhaltsrecht vorzubereiten. Habe das Gefühl, da gibts noch viel Ungesagtes.
(Gestern, 14:10)Lars25 schrieb: Was bedeutet in diesem Zusammenhang „Flurschaden“?
Millionenhohe Opportunitätskosten, ständige Beschäftigung vieler nicht von mir bezahlter Personen ohne dass je dabei Geld herausgekommen wäre, immer nur Kosten erzeugt. Die letzte Zahlungsaufforderung umfasste eine volle Seite Einträge mit allerlei Vollstreckungskosten. Dabei verhandle ich jeden Punkt einzeln und korrigiere alles. Einmal Zuschlag zum Kindergeld - nicht berücksichtigt. Und wieder Briefe und Widersprüche und mehr.
Zu §170 StGB siehe den Eintrag in Trennungsfaq.
(Gestern, 14:10)Lars25 schrieb: Wie würdest du an meiner Stelle vorgehen, wenn du in dieser Situation wärst und für dich das bestmögliche Ergebnis herausholen wolltest?
Deine Situation ist mir nicht ansatzweise bekannt. Bist du neu verheiratet? Hast du eine verlässliche Familie? Welchen Marktwert haben deine Kenntnisse? Pfändbare Ware? Bist du räumlich flexibel? Hast du Verwandte in Ausland? Bist du jung oder alt? Hast du jetzt oder später pfändbare Papierwerte, z.B. Anwartschaften? Bist du gewieft, kannst du gut mit wechselnden Situationen umgehen? Kannst du selbst vorangehen oder bewegst du dich nur im Antwortraum der Fragen, die du stellst? Deine bisherige langjährige Erfolglosigkeit hat Gründe, die deine realen erreichbaren Möglichkeiten beeinflussen.
Grundsätzlich verhalte ich mich in allen Lebenslagen so, dass die Zahl meiner Möglichkeiten möglichst gross ist. Das heisst, ich würde immer die Optimallinie fahren die mir alle Möglichkeiten offenhält und nie etwas ausschliessen. Beispiel: Hinwerfen kannst bzw. musst du immer noch. Ach wenn es jetzt aussichtslos erscheint, würde ich die Verfahren durchziehen, vielleicht zeigen sich da bereits gangbare Wege, wenn nicht, stehst du auch nicht schlechter da wie jetzt.