(30-08-2025, 00:00)Alimen T schrieb: Sogar mit Titel gibt es Verjährungsfristen:
Ich gebe zu,
Es ist etwas anstrengend der zu zuhören aber die Tips scheinen zu stimmen.
Das stimmt so nicht ganz. Wie das in der Realität läuft, kannst Du ganz genau in meinem Fall nachsehen in meinem letzten Thread:
Mein (KI) Fazit nach allem

(30-08-2025, 14:35)PeterPP schrieb:(30-08-2025, 14:22)p__ schrieb: der Unterhaltsanspruch also auf die Vorschusskasse übergeht, geht diese Hemmung eben nicht mit über und es gelten wieder die drei Jahre.
Es kommt äußerst selten vor, dass die Unterhaltsvorschusskasse etwas verjähren lässt...
Ja schon. Bei mir zum Beispiel

