(31-08-2025, 23:34)p__ schrieb: Es ist noch nicht mal klar, wie hoch die Schulden eigentlich sind.
Heißt das, ich sollte zunächst die Festsetzung abwarten, um genau zu wissen, wie hoch die rückständige Schuldenlast tatsächlich ist, und erst danach Schritte wie eine Privatinsolvenz in Betracht ziehen?
Mir ist dieser ganzer Ablauf halt nicht bekannt und ich weiß nicht was auf mich zukommt.
