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Frage zum Antrag auf Festsetzung von Unterhalt und Verjährung
#33
Bis jetzt sind die Schulden nur auf dem Papier und nicht vollstreckbar, denn es gibt keinen Titel, wenn deine Schilderung stimmt. Erst das Gerichtsverfahren bringt einen Titel. Warte doch mal ab, was da passiert. Und du stockst bereits auf? Dann hättest du dir das alles sparen können, titulierter Unterhalt sich nicht bereite Gelder, die kannst du ins aufstocken stecken...
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RE: Frage zum Antrag auf Festsetzung von Unterhalt und Verjährung - von p__ - 01-09-2025, 21:56

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