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Frage zum Antrag auf Festsetzung von Unterhalt und Verjährung
#34
(01-09-2025, 21:56)p__ schrieb: Bis jetzt sind die Schulden nur auf dem Papier und nicht vollstreckbar, denn es gibt keinen Titel, wenn deine Schilderung stimmt. Erst das Gerichtsverfahren bringt einen Titel. Warte doch mal ab, was da passiert. Und du stockst bereits auf? Dann hättest du dir das alles sparen können, titulierter Unterhalt sich nicht bereite Gelder, die kannst du ins aufstocken stecken...

Bisher wurde kein Unterhaltstitel erlassen. Der nächste Schritt und aktuell ist nun der Antrag des Jugendamts auf Festsetzung von Unterhalt beim Amtsgericht. Ich habe bereits einen Anwalt mandatiert und in Kürze einen Termin. Gemeinsam werden wir die Einwendungen im Formular ausfüllen und einreichen – mir ist nur wichtig, sicherzugehen, dass ich dort nichts Falsches ankreuze oder angebe.

Was genau verstehst du unter „aufstocken“?
Meinst du damit die Aufnahme einer zusätzlichen Tätigkeit, um mein Einkommen zu erhöhen? Das ist aufgrund der hohen zeitlichen Belastung durch meine Selbstständigkeit kaum realisierbar und meines Erachtens unzumutbar. Andernfalls müsste ich meine selbstständige Tätigkeit in den Hintergrund stellen.

Was genau meinst du mit "..., die kannst du ins aufstocken stecken..."?
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RE: Frage zum Antrag auf Festsetzung von Unterhalt und Verjährung - von Lars25 - 01-09-2025, 23:40

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