02-09-2025, 11:05
(02-09-2025, 01:43)Nintendo schrieb: Du musst aufpassen, dass dir mir diesen Zahlen nicht Liebhabereiunterstellt wird und dir ein wesentlich höres fiktives Einkommenaufgezwungen wird.
Diese Unterstellung kann nicht passieren, denn sie hat sich bei ihm schon vor vielen Jahren als Tatsache verfestigt. Eine Selbständigkeit als Pflichtiger für ein minderjähriges Kind ist generell sofort aufzugeben, wenn sie nicht den Mindestunterhalt einbringt. Tut man das nicht, und bewirbt sich nicht mit einer Vielzahl Bewerbungen auf eine Stelle, dann wird man fiktiv so gestellt, als hätte man eine lohnabhängige Stelle. Gilt schon seit Jahren bei ihm. Man sollte nur aufpassen, dass es nicht noch schlimmer wird. Langjährige Selbständigkeit bei geringem Einkommen legt natürlich nahe, dass das nur eine Fassade ist, hinter der andere Dinge laufen, Schwarzarbeit, Geldwäsche, leben von Geldern von denen niemand etwas weiss. Die letzten Jahre herrschte fast Vollbeschäftigung, wer trotzdem nichts bringt und nichts zahlt, der hat verdeckte Motivation dafür, so wird über ihn gedacht. Also Vorsicht, damit könnte man zusätzlich konfrontiert werden. Tatsächlich ist das heiss, findet man etwas, könnte das tatsächlich einer der wenigen Fälle sein, in denen man wegen §170 StGB einfährt.
Auch Krankheiten wie Asthma ändern nichts daran. Viele Leute sind Asthmatiker und arbeiten voll, fast alle Stellen eigenen sich für solche Leute.
Selbst der unterste Posten bei Aldi als Wareneinräumer, keine Qualifikation, nicht mal Verkäufer/Kassier, bringt rund 16 EUR Stundenlohn. Bei 23 Arbeitstagen im Monat also knapp 3000 EUR. Das macht gemäss Brutto-Nettorechner gut 2000 EUR netto. Das würde genügen, um Mindestunterhalt zu bezahlen, ohne den Selbstbehalt zu tangieren.