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Frage zum Antrag auf Festsetzung von Unterhalt und Verjährung
#38
(02-09-2025, 01:43)Nintendo schrieb:
(01-09-2025, 21:38)Lars25 schrieb: Ich bin nach wie vor selbstständig tätig und arbeite täglich 10 bis 12 Stunden, auch an Wochenenden. Trotzdem reicht mein Einkommen aus der Selbstständigkeit nicht aus, um den Mindestunterhalt leisten zu können. Deshalb bin ich gezwungen, ergänzend Bürgergeld zu beziehen.
Mit diesen Zahlen und dem Mindeslohn müsstest du auf 2000€ netto ohne Aufstocken kommen. 
Wie niedrieg ist dein Stundenlohn? Warum tust du dir so lange Arbeitstage an, wenn nix dabei rumkommt? Du musst aufpassen, dass dir mir diesen Zahlen nicht Liebhabereiunterstellt wird und dir ein wesentlich höres fiktives Einkommenaufgezwungen wird.
Mach doch lieber eine normale Arbeit mit 37,5h pro Woche und parallel heimlich einen Minijob.

Mein Einkommen liegt weit unterhalb der Selbsterhalt Grenze. Ich habe auch eine Beschäftigung nicht ausgeschlossen. Ich habe mich auch bereits bei einigen passenden Stellen beworben. Eine geeignete Stelle zu finden ist auch nicht von heute auf Morgen gefunden. Das ist halt ein Prozess den man zeitlich nicht abschätzen kann. In der Vergangenheit war es immer mein Ziel meine Selbstständigkeit so auszubauen, dass es für meinen Lebensunterhalt und die Mindesunterhaltzahlung ausreichen sollte. Jedoch wie es bei der Selbstständigkeit ist, kann man nur Prognosen machen aber wie es letztlich ausgeht erfährt man leider hinterher. 

Ich weiß nicht einmal wie ich das mit der Arbeit dann mache, da ich kein PKW habe und es an Geld fehlt um eins zu kaufen.

(02-09-2025, 11:05)p__ schrieb:
(02-09-2025, 01:43)Nintendo schrieb: Du musst aufpassen, dass dir mir diesen Zahlen nicht Liebhabereiunterstellt wird und dir ein wesentlich höres fiktives Einkommenaufgezwungen wird.

Diese Unterstellung kann nicht passieren, denn sie hat sich bei ihm schon vor vielen Jahren als Tatsache verfestigt. Eine Selbständigkeit als Pflichtiger für ein minderjähriges Kind ist generell sofort aufzugeben, wenn sie nicht den Mindestunterhalt einbringt. Tut man das nicht, und bewirbt sich nicht mit einer Vielzahl Bewerbungen auf eine Stelle, dann wird man fiktiv so gestellt, als hätte man eine lohnabhängige Stelle. Gilt schon seit Jahren bei ihm. Man sollte nur aufpassen, dass es nicht noch schlimmer wird. Langjährige Selbständigkeit bei geringem Einkommen legt natürlich nahe, dass das nur eine Fassade ist, hinter der andere Dinge laufen, Schwarzarbeit, Geldwäsche, leben von Geldern von denen niemand etwas weiss. Die letzten Jahre herrschte fast Vollbeschäftigung, wer trotzdem nichts bringt und nichts zahlt, der hat verdeckte Motivation dafür, so wird über ihn gedacht. Also Vorsicht, damit könnte man zusätzlich konfrontiert werden. Tatsächlich ist das heiss, findet man etwas, könnte das tatsächlich einer der wenigen Fälle sein, in denen man wegen §170 StGB einfährt.

Auch Krankheiten wie Asthma ändern nichts daran. Viele Leute sind Asthmatiker und arbeiten voll, fast alle Stellen eigenen sich für solche Leute.

Selbst der unterste Posten bei Aldi als Wareneinräumer, keine Qualifikation, nicht mal Verkäufer/Kassier, bringt rund 16 EUR Stundenlohn. Bei 23 Arbeitstagen im Monat also knapp 3000 EUR. Das macht gemäss Brutto-Nettorechner gut 2000 EUR netto. Das würde genügen, um Mindestunterhalt zu bezahlen, ohne den Selbstbehalt zu tangieren.


Wenn eine selbstständige Tätigkeit den Lebensunterhalt nicht decken kann, ist es sicher sinnvoll, weitere Möglichkeiten in Betracht zu ziehen. Dennoch gibt man eine Selbstständigkeit nicht einfach auf. Gerade die Aufbauphase kann sich über einen längeren Zeitraum hinziehen – und es gab durchaus Zeiten, in denen es bei mir sehr gut lief.

Dann jedoch kamen Corona und weitere belastende Ereignisse in meinem Leben, die es mir erheblich erschwert haben, die Stabilität zu halten. Ich musste zunächst alles daransetzen, mich überhaupt über Wasser zu halten, habe meine Tätigkeiten erweitert und neue Möglichkeiten ausprobiert.
Aus meiner Sicht ist es langfristig sinnvoll, nach einer Beschäftigung zu suchen, die angemessen und zukunftssicher ist – damit sowohl meine eigene Existenz als auch die meines Kindes dauerhaft abgesichert werden kann.
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RE: Frage zum Antrag auf Festsetzung von Unterhalt und Verjährung - von Lars25 - 02-09-2025, 12:03

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