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Frage zum Antrag auf Festsetzung von Unterhalt und Verjährung
#39
@ Lars25

Noch eine Bemerkung zum Thema Privatinsolvenz:

Du hast derzeit 34.000 € Schulden, bei nur einem Gläubiger. Wenn du eine aussergerichtliche Einigung mit dem Gläubiget suchst und diese scheitert, kannst du die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über dein Vermögen beantragen. Aber Achtung: am Tage der Eröffnung dieses Verfahrens hast du nicht mehr nur 34.000 € Schulden, sondern mindestens 47.600 €. Weil der Insolvenzverwalter, den dir das Insolvenzgericht zuteilt, 40% der Insolvenzmasse als Vergütung bekommt. Hinzu addieren sich noch ein paar Tausend Euro Verfahrenskosten, so daß sich deine Schulden dann auf mindestens 50.000 € summieren. Und davon fängst du an abzuzahlen. Erst wenn drei Jahre lang bei dir nichts zu holen ist (und Insolvenzverwalter sind findig und phantasiereich bei der Suche nach Geld) kann eine Restschuldbefreiung beantragt werden. Es ist aber nicht sicher, dass das Insolvenzgericht dem Antrag auf Restschuldbefreiung zustimmt. Je nach Tageslaune kann die Entscheidung auch anders ausfallen.

Eine Privatinsolvenz ist nicht unbedingt der beste Weg, Schulden loszuwerden. Das Gegenteil kann dir auch passieren.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Frage zum Antrag auf Festsetzung von Unterhalt und Verjährung - von Austriake - Gestern, 14:56

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