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Frage zum Antrag auf Festsetzung von Unterhalt und Verjährung
#42
Genau wie Nappo es geschrieben hat - das ist Dein Weg!

Erstmal auf das Verfahren konzentrieren und abwarten, welche Summe tituliert wird. Höhe ist ja derzeit noch unbekannt. Durch gute Verhandlung vor Gericht lässt sich ggf. die Summe nach unten korrigieren (Stichwort: Verjährung / Verwirkung), aber es kommt hier immer auf den berühmten Einzelfall an. Ob und wieviel geht - unbekannt. Manchmal geht was, manchmal nicht.

Zudem hattest Du geschrieben: Alter des Kindes 16. Also laufen noch max. 2 Jahre weiter Schulden auf. Zusehen, dass Du unter der offiziell unter der Grenze bleibst, wenn Möglich Reserven anlegen. In 2-3 Jahre, wenn die Summe nicht mehr steigt. Abwarten. Ruhe bewahren. Nochmals abwarten, die Situation wenngleich schwierig am besten ausmerkeln. Die Zeit spiel in diesem Fall IMMER für den Schuldner. Wenn möglich in dieser Zeit Geld zur Seite legen und immer unter der Freigrenze bleiben. In einem günstigen Moment aus der Deckung und einen Vergleich anstreben. Der Gläubiger ist ein Profi, macht das täglich. Der weiss im Inso-Verfahren gewinnt immer der Verwalter und es ist ein "rechtsfreier" Raum. Der Verwalter gewinnt immer (nicht die Bank ;-)
Wenn man es gut anstellt und die Glauber sieht und bist eh ein armer Schlucker nichts zu holen und wirst es auch bleiben; bei einer möglichen Insolvenz wird die Aussicht nahezu NULL sein, bekommst Du einen guten Vergleich hin! Hier zahlt sich dann das Fach "Darstellendes Spiel" der Kasse 10 endlich mal aus ;-) In solchen Situationen sind vergleiche möglich, an die vorher keiner zu denken gewagt hat. Aber: es ist auch immer der Einzelfall, hängt von vielen unbekannten Faktoren ab. Eine Faustformel, wie viel man rausholen kann, gibt es leider nicht.

Aber für Dich wäre der Inso-Weg mit Abstand der teuerste; auch mit dem Risiko dass die die Restschuldbefreiung am Ende durch das JA versagt werden könnte. Auch hier wieder: Stichwort Einzelfall. Man muss alles sehr sorgfältig abwägen. Aber zunächst konzentriere ich auf das Verfahren und schau was rauskommt. Vielleicht gleicht der Termin vor Gericht auch einem Lotto-Gewinn.
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RE: Frage zum Antrag auf Festsetzung von Unterhalt und Verjährung - von DrNewton - Vor 10 Stunden

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