Gestern, 17:07
Ich glaube gegen die Ganztagsbetreuung vorzugehen würde ich lassen, lohnt nicht. Vielleicht einfach gezielt an bestimmten Tagen abmelden, wenn er bei dir sein möchte? Bis zu welcher Klasse geht das überhaupt? Irgendwann erübrigt sich das Thema.
(Gestern, 16:51)SoWhat schrieb: Außerdem äußert meine Frau in Streitgesprächen, bei denen wohl auch das Aufnahmegerät mitläuft, immer wieder in absurden Situationen, dass ich Sie bedrohen würdeWenn man Lügen oft genug wiederholt werden sie irgendwann geglaubt. Ich würde immer sofort widersprechen. Und wegen der Aufnahmen ausschließlich auf schriftliche Kommunikation setzen.
und gewalttätig gewesen wäre. Mit ist schon klar warum, Aber haltlose Vorwürfe muss man ja dann auch irgendwann belegen können. Kann ein Anwalt eine Unterlassung veranlassen?