04-10-2025, 08:56
Ich streite mich immernoch um den Wohnwert mit der Ex.
Die Anwälte sind sich irgendwie einig, dass laut irgendeinem BGH Urteil der Wohnwert zwischen der Ex-Frau und den Kindern im im Haus geteilt werden muss. Dadrch sinkt der Wohnwert der Ex enorm, aber der Wohnwert der den Kindern zufällt hat keinerlei Auswirkung auf den Unterhalt.
Meine Anwältin schreibt: "Im wohnwerten Vorteil ist der Teil des wohnwerten Vorteils der Kinder abzu-
ziehen. Dazu wird auf den Bedarf der Kinder nach dem zusammengerechneten Einkom-
men beider Elternteile abgestellt und die Differenz abgezogen."
Ich habe Schwierigkeiten das nachzuvollziehen. Hat jemand Details oder irgendwo eine Website mit einer Beispielrechnung?
Die Anwälte sind sich irgendwie einig, dass laut irgendeinem BGH Urteil der Wohnwert zwischen der Ex-Frau und den Kindern im im Haus geteilt werden muss. Dadrch sinkt der Wohnwert der Ex enorm, aber der Wohnwert der den Kindern zufällt hat keinerlei Auswirkung auf den Unterhalt.
Meine Anwältin schreibt: "Im wohnwerten Vorteil ist der Teil des wohnwerten Vorteils der Kinder abzu-
ziehen. Dazu wird auf den Bedarf der Kinder nach dem zusammengerechneten Einkom-
men beider Elternteile abgestellt und die Differenz abgezogen."
Ich habe Schwierigkeiten das nachzuvollziehen. Hat jemand Details oder irgendwo eine Website mit einer Beispielrechnung?