Heute habe ich ein Schreiben der Staatsanwaltschaft XY aus Deutschland hier im Ausland mit folgenden Inhalt beigekommen:
Ermittlungsverfahren gegen Sie
Vorwurf: Verletzung der Unterhaltspflicht von xx.xx.2015 bis 31.12.2022
Sehr geehrter Herr,
das gegen Sie geführte Ermittlungsverfahren habe ich gemäß §170 Abs. 2 StPO eingestellt.
--
Zur Abwechslung sind das ja mal gut Nachrichten.
Vielen Dank ans Forum für die Unterstützung!
Ermittlungsverfahren gegen Sie
Vorwurf: Verletzung der Unterhaltspflicht von xx.xx.2015 bis 31.12.2022
Sehr geehrter Herr,
das gegen Sie geführte Ermittlungsverfahren habe ich gemäß §170 Abs. 2 StPO eingestellt.
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Zur Abwechslung sind das ja mal gut Nachrichten.
Vielen Dank ans Forum für die Unterstützung!