23-10-2025, 12:00
Es gibt zwei sehr lange Klarstellungen des Bundesministeriums für Finanzen vom 15. Oktober 2025 zu den Steuerregeln bezüglich steuerlicher Anerkennung von Unterhalt über die "außergewöhnlichen Belastungen" nach § 33a Absatz 1 EStG:
https://www.bundesfinanzministerium.de/C...onFile&v=3
Und hier zu Aufwendungen für Unterhalt von Personen im Ausland:
https://www.bundesfinanzministerium.de/C...onFile&v=3
Geklärt werden damit z.B. die Grundsätze der Abziehbarkeit, die Art der Nachweise für Zahlungen und Bedürftigkeit, Zeiträume, Höchstbeträge, Situation wenn mehrere Steuerpflichtige unterstützen.
https://www.bundesfinanzministerium.de/C...onFile&v=3
Und hier zu Aufwendungen für Unterhalt von Personen im Ausland:
https://www.bundesfinanzministerium.de/C...onFile&v=3
Geklärt werden damit z.B. die Grundsätze der Abziehbarkeit, die Art der Nachweise für Zahlungen und Bedürftigkeit, Zeiträume, Höchstbeträge, Situation wenn mehrere Steuerpflichtige unterstützen.
