(Gestern, 19:22)Nappo schrieb: Ich habe mal eine Frage. Kann sein, dass sie fehl läuft. Als der Unterhalt analog der 3.300 € ausgerechnet...
Im Trennungsjahr 2024 Stkl. 4 (übersprungen bzw. so angesezt, dass es direkt vorbei war zu meinem Glück) seit April oder Mai 2025 Stkl. 1. und rechtskräftige Scheidung. Seit Juli 2024 Schicht bis ende Oktober 2025.
Beim Steuerbescheid musste ich 500€ nachzahlen, wurde aber als Rückzahlung vom JA berechnet und am PC abgeändert bevor ich den Titel unterschrieben habe. Nicht berücksichtigungsfähig weil unter Mindestunterhalt.
Nächstes Jahr wirds mit Aufstocken auch schwer und mit den 100% im Titel knapp. Mehr arbeiten darf ich nicht. Bekomme die Pendlerpauschale ca. 2900€ zurück und mit Umzug evtl März zur Freundin kann ich Fahrtkosten 500€ mtl. nicht mehr absetzen. Aufstocken würde ich dann versuchen, was meine Freundin schon macht. Eine BG wirds das 1 Jahr nicht sein. Die Miete wie gesagt den Eltern weiterzahlen und hoffen zu Weihnachten und anderen besonderen Anlässen großzügig beschenkt zu werden. Rückzahlung der Kaution + Küchenverkauf würde ich Bar abwickeln zur Sicherheit.
Von der Freundin aus wären es 6.9km einfach zur Arbeit, ob man das ansetzen kann und es sich lohnt bezüglich 5% Pauschale?
Wie denkt ihr über meine Entscheidung?
- versuchen knapp unter 100% zu bleiben
- zur Freundin ziehen
- wenn es nach 1 Jahr eine BG wird aufstocken, davor Konto bereinigen.
- 2026 Hobbys betreiben
- 2027 weiterbilden anstatt mehr arbeiten (Techniker, Meister) Stunden weiter reduzieren, Arbeitgeber unterstützt.
„Seid klug wie die Schlangen und ohne Falsch wie die Tauben“ (Matthäus 10,16)

