02-11-2025, 22:23
(02-11-2025, 22:05)p__ schrieb: 2. Kurz- und langfristig ein Risiko. Bei ungleichem Einkommen wird innerhalb der Bedarfsgemeinschaft ausgeglichen statt gezahlt. Dass du bei der Freundin wohnst, wissen im übrigen auch die Kinder, womit der Trick mit dem offiziellen weiterwohnen im billigen Zimmer zu Erpressung und Meldung bei der Arbeitsagentur führen kann, wenn die Ex dir was böses will, wovon auszugehen ist. Lass es bei Besuchen, offiziell und inoffiziell. Deine Situation wird zudem eher schlechter wie besser. Kindesunterhalt idst mmer stärker gestiegen wie die Löhne, hinzu kommt der Anstieg durch höhere Altersgruppen.
Damit meinte ich offiziell bei der Freundin wohnen 2027, auf Teilzeit runter und weiterbilden. Zu beachten sind die Geschenke der Eltern wenn wir offiziell Miete zahlen. Miete wäre an den aktuellen Satz angeglichen den auch das Jobcenter zahlt.
Hoffe mein Vater macht noch lange wegen Immobilien im Ausland. Hat übrigens auch ein Hobby zur Rente. Könnte ich den kompletten Dezember evtl. auch bin aber ziemlich fertig wegen den letzten Jahren. Erbe wäre irgendwann auch mal Thema.
Was ist beim Ehekredit 450€ mtl. zu beachten? Läuft bis meine Kinder 15 und 16 sind und wird zurzeit vom JA angerechnet.
„Seid klug wie die Schlangen und ohne Falsch wie die Tauben“ (Matthäus 10,16)

