05-12-2025, 18:07
Da ich momentan eine Tarifanpassung durchmache und diese das erste Mal pünktlich angepasst bekommen habe, würde ich gerne meinen Senf dazu geben .
Also „Pech gehabt“ bei einvernehmlich beißt sich in meinen Augen etwas.
Hier wird ja unterstellt,
dass du jedes Jahr so eine doppelte Zahlung im Jahr bekommst.
Meine Gegenanwältin wollte zu damaliger Zeit mein Weihnachtsgeld komplett für den Monat November auf das Betreuungsunterhalt anrechnen obwohl es als Durchschnittsgehalt zu sehen ist .
Ich habe darauf dann einfach nicht mehr reagiert. Zum Glück habe ich aus Trotzigkeit nicht reagiert.
Dass es sinnfrei ist, das Weihnachtsgeld nicht als Durchschnitt anzurechnen, ist mir erst viel später eingefallen, denn die Beistandschaft hat zu der Zeit ja schon mein Weihnachtsgeld in den Durchschnittslohn einkalkuliert. Unterm Strich hätte es bedeutet dass ich 2 mal das Weihnachtsgeld erhalten habe laut Gegenanwältin.
Also „Pech gehabt“ bei einvernehmlich beißt sich in meinen Augen etwas.
Hier wird ja unterstellt,
dass du jedes Jahr so eine doppelte Zahlung im Jahr bekommst.
Meine Gegenanwältin wollte zu damaliger Zeit mein Weihnachtsgeld komplett für den Monat November auf das Betreuungsunterhalt anrechnen obwohl es als Durchschnittsgehalt zu sehen ist .
Ich habe darauf dann einfach nicht mehr reagiert. Zum Glück habe ich aus Trotzigkeit nicht reagiert.
Dass es sinnfrei ist, das Weihnachtsgeld nicht als Durchschnitt anzurechnen, ist mir erst viel später eingefallen, denn die Beistandschaft hat zu der Zeit ja schon mein Weihnachtsgeld in den Durchschnittslohn einkalkuliert. Unterm Strich hätte es bedeutet dass ich 2 mal das Weihnachtsgeld erhalten habe laut Gegenanwältin.

