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Einkommen reicht für (Mindest-)Kindesunterhalt, aber nicht Betreuungsunterhalt
#6
(14-12-2025, 07:05)Alimen T schrieb: https://trennungsfaq.com/forum/showthrea...#pid223021

Wegen dem Titel und der Befristung, hab ich hier was reingeschrieben .

Danke, Alimen T.
Gibt es diese Befristungsmöglichkeit auch wenn es zu einem Gerichtsurteil kommt, dass diese Titulierung erzwingt?

(14-12-2025, 10:17)Nintendo schrieb: 1) Tituliere sofort den Mindestunterhalt bei einem Notar. Sofort.
Selbst wenn der Richter deiner Meinung ist, dass Mindestunterhalt reicht werden sonst die Prozesskosten bei dir hängen bleiben, weil der Titel fehlt. Ohne Titel werden die Kosten so aufgeteilt, als hättest du keinen Unterhalt bezahlt, scheißt egal was du real überwiesen hat. Das ist mir genauso passiert. Also noch dieses Jahr zum Notar und den Titel erstellen lassen!

Wir hatten das Thema ja schon in einem anderen Thread. Ich denke du wirst mehr arbeiten müssen.
Aber Vollzeit ist nicht definiert. Mache doch proaktiv 32h oder so, bevor die 40h fiktiv aufgebrummt oder ausgeurteilt werden. Wobei du die Stundenzahl niemals nennen darfst. Du hasst erhöht auf Vollzeit.

Je nach Arbeitsstelle ist das garkein Problem. Persönlich habe ich shconmal rückwirkend auf VZ gewechselt. Im Dezember mit massiv viel Urlaub, Dienstreisen und Feiertagen. Gehen tut das alles. 2) Ist dein Chef auf deine Seite? Kann er ein Schreiben aufsetzten, dass eine Vollzeittätigkeit erst beispielsweise Mai wieder möglich sei, oder garnicht? 

Zur Taktik: 3) Die Gegenseite weiß, dass das Verfahren nicht unbedingt von maximalem Erfolg gekrönt werden wird. Ich denke wenn ein Richter urteilt wird die Pflicht zur Vollzeit erst ab Datum des Urteils oder des Vergleichs ergehen, so wird anerkannt das ihr eine Vereinbarung hattet, du aber trotzdem deinen künfitgen Verpflichtungen nachkommen musst. 

Das wird alles maximal von der Tageslaune des Richters oder der Richterin abhängen.

Danke, Nintendo!

  1. Dieses Jahr bedeutet einschließlich bis einschließlich 31.12? Die gegnerische Seite hat mir nämlich eine Frist gesetzt bis nächste Woche, deswegen gerate ich richtig gut unter Zeitdruck, wenn ich das noch in den nächsten paar Tagen machen müsste. Aber sehr guter Tipp!

  2. Ohne weiteres, es wurde sogar eine weitere (VZ-) Arbeitskraft eingestellt vor 2 Monaten um meine entfallene Arbeitskapazität aufzufangen

  3. All das wäre nicht wirklich schlimm - hat jemand Erfahrungswerte wie lange sich so etwas ziehen kann (das Verfahren)?


Ganz allgemein gesprochen:
Der Konsens hier lautet ja einfach still halten und die Gegenseite Unterhaltsklage erheben lassen, wenn's hart auf hart kommt?

Noch eine weitere off-topic Frage:
Ist zwar Küchenpsychologie-Thema, aber drehen Ex-Frauen so ab, dass die ein Fass aufmachen wegen einer 3600€ Differenz? Kann mir quasi selbst die Frage bei meiner Ex beantworten, aber mich würden noch andere Erfahrungswerte interessieren.

Danke euch allen, Jungs.
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RE: Einkommen reicht für (Mindest-)Kindesunterhalt, aber nicht Betreuungsunterhalt - von CherryMenthol - 14-12-2025, 10:42

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