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Einkommen reicht für (Mindest-)Kindesunterhalt, aber nicht Betreuungsunterhalt
#24
Auch wenn das Kostenrisiko für einen das bestimmende Element ist, könnte man trotzdem eine Befristung probieren. Ergänzt man einen Titel sofort wie gewünscht nach Zustellung einer Klage, kann man noch nach §93 ZPO versuchen, den Kosten zu entwischen. Die eigenen Anwaltskosten spart man damit beispielsweise garantiert.

Der individuelle Fall hat sowieso unterschiedliche Beurteilungen. Manchmal ist ein Kostenballon sogar ein Bonus.
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RE: Einkommen reicht für (Mindest-)Kindesunterhalt, aber nicht Betreuungsunterhalt - von p__ - 15-12-2025, 14:28

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