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Einkommen reicht für (Mindest-)Kindesunterhalt, aber nicht Betreuungsunterhalt
#25
Sehe ich auch so. Dynamisch den Mindestunterhalt bis zum 18. Geburtstag titulieren und gut ist es.
Dann ist auch der Druck für Gericht, Jugendamt etc. raus.

In dieser Situation macht auch eine kürzere Laufzeit als bis zum 18. Geburtstag kaum Sinn. Im Zweifel gibt das nur Grund und sogar die Erinnerung einen neuen Titel über eine höhere Summe anzustoßen. Aber geringer als der Mindestunterhalt wird es nicht mehr werden. Und falls es doch dafür gute Gründe gibt kannst du ja selber gegen den Titel klagen.
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RE: Einkommen reicht für (Mindest-)Kindesunterhalt, aber nicht Betreuungsunterhalt - von Nintendo - 15-12-2025, 14:47

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