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Einkommen reicht für (Mindest-)Kindesunterhalt, aber nicht Betreuungsunterhalt
#31
(15-12-2025, 20:25)CherryMenthol schrieb:
  • spätestens am Tag der Fristsetzung gehe ich zum Jugendamt

  • dort tituliere ich den Mindestunterhalt, dynamisch, befristet bis zum 18. Lebensjahr


Hast du die Urkundsperson im Jugendamt vorher informiert, dass du die Urkunde bis zur Volljährigkeit befristen lassen möchtest? Man hört immer wieder, dass diese Personen das ablehnen. Der Grund dürfte sein, dass sie in ihrer Hauptfunktion als Beistand etliche Kinder vertreten und deren Unterhaltsansprüche geltend machen. Das haben die ständig in der Birne. Aber eigentlich müssen sie den Wünschen entsprechend beurkunden. Ich rate hier zwar nicht zur Befristung, aber ich würde mir generell eine Beurkundung im Jugendamt gar nicht mehr antun. Entweder würde ich einen Notar nehmen oder zum Rechtspfleger im nächstgelegenen Amtsgericht gehen. Ein Stempel des Amtsgerichts unter einer Beurkundung des Kindesunterhalts macht doch viel mehr her als irgendeine schlappe Jugendamtsurkunde.  Cool
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RE: Einkommen reicht für (Mindest-)Kindesunterhalt, aber nicht Betreuungsunterhalt - von PeterPP - Gestern, 14:49

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