21-01-2026, 10:42
§ 1631 BGB, Absatz 2: ) Das Kind hat ein Recht auf Pflege und Erziehung unter Ausschluss von Gewalt, körperlichen Bestrafungen, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Maßnahmen.
Sorry, aber bei Kindern in diesen Situationen fehlt mir der Humor. Auch Schläge "die man nicht sieht" gehören dazu. Und da steht auch nicht: Alle drei Tage ist es erlaubt, nur nicht täglich.
Im Nachhinein und bei den kommenden Verfahren, wird man mit dem Kind sprechen. Auch in diesem Alter. Bleibt zu hoffen, dass es dann den Mund auf macht. Sonst schnapp Dir das Kind und fahre zum Kinderpsychologen. Allemal sinnvoller, als nutzlose Beratungsstellen.
Zur gängigen Praxis:
1. Mutter zieht mit Kind ungefragt aus und in die neue Wohnung = Nichts passiert. Null. Vater wird zur Zahlung von Unterhalt aufgefordert und anschließendes Umgangsverfahren
2. Vater: "Ich kann doch nicht einfach ausziehen. Das darf ich doch nicht einfach so tun. Auch wenn sie das Kind misshandelt."
Merkste was?
Hast Du das mittlerweile bezüglich der Schlagerei und des andauernden Terrors mit deiner Anwältin besprochen?
Sorry, aber bei Kindern in diesen Situationen fehlt mir der Humor. Auch Schläge "die man nicht sieht" gehören dazu. Und da steht auch nicht: Alle drei Tage ist es erlaubt, nur nicht täglich.
Im Nachhinein und bei den kommenden Verfahren, wird man mit dem Kind sprechen. Auch in diesem Alter. Bleibt zu hoffen, dass es dann den Mund auf macht. Sonst schnapp Dir das Kind und fahre zum Kinderpsychologen. Allemal sinnvoller, als nutzlose Beratungsstellen.
Zur gängigen Praxis:
1. Mutter zieht mit Kind ungefragt aus und in die neue Wohnung = Nichts passiert. Null. Vater wird zur Zahlung von Unterhalt aufgefordert und anschließendes Umgangsverfahren
2. Vater: "Ich kann doch nicht einfach ausziehen. Das darf ich doch nicht einfach so tun. Auch wenn sie das Kind misshandelt."
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