21-01-2026, 11:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-01-2026, 12:09 von NurErzeuger.)
(21-01-2026, 00:04)Sumpfhai schrieb: Also kann ich das auch? Wir haben ja beide das Sorgerecht und sich gleichberechtigt. Ich wuesste nicht wieso sie automatisch mehr Rechte haben sollte als ich.
Ich kann also ohne ihre Zustimmung mit dem Sohn ausziehen ohne mich strafbar zu machen?
Gemeinsames Sorgerecht ist in Deutschland nichts wert.
In Deutschland läuft das so ab: Frau ruft die Polizei und behauptet, du würdest sie beim Auszug mit dem Kind hindern und ihr Angst machen. Als Grund für den Auszug gibt sie an, dass sie sich von dir trennen will, weil es in der Beziehung regelmäßig zu Gewalt (psychischer, oder finanzieller, what ever Natur) kommt. Eigentlich muss sie es gar nicht begründen, sie will einfach ausziehen. Nun wird dir die Polizei für mind. 24 Stunden ein Hausverbot aussprechen, damit Mutti das Haus verlassen kann zusammen mit deinem Kind.
Ab jetzt bist du traumatisiert, weil du gar nicht verstehst, was hier abgeht. Irgendwann kommst du zu dir und gehst zu einem Anwalt. Der Anwalt weiß erstmal auch gar nicht was er machen soll, weil in der Praxis gibt es nichts, womit er dir dein Kind wieder zurückholen kann, dein Anwalt weiß das ganz genau. Irgendwelche einstweiligen Geschichten, etc. bringen nichts sondern beschleunigen nur den Prozess zugunsten der Mutter.
Nun schlägt dir der Anwalt vermutlich ein Umgangsverfahren vor, damit du zumindest das Kind siehst. Vor Gericht findest du dann einen lustlosen Familienrichter vor, der sich schon darauf freut, dass er bald nicht mehr zuständig ist sondern das Familiengericht im neuen Wohnort deiner Ex. Deine Ex hat natürlich mittlerweile auf VKH auch einen Anwalt und der Anwalt wird dort naiv fragen, ob die Kindsmutter sich nun mit dem Kind im neuen Wohnort anmelden darf. Der Richter wird dann und das wird er, sagen, dass sie sich ummelden soll. Du sitzt da und bekommst den Mund nicht mehr zu und dein Anwalt ist machtlos. Egal was dein Anwalt sagt, der Richter wird es nicht hören. Deine Rechte interessieren schlichtweg nicht und zus. spielt die Zeit gegen dich. Du hast als Vater in diesem Land genau ein Recht und das ist Unterhalt zahlen und mit viel Glück einen funktionierenden Umgang.
Es tut mir leid, aber das ist die Realität.
Nun, kannst du rein theoretisch natürlich dasselbe machen. Aber das Problem ist, dass bereits unsere Exekutive so stark geimpft ist, dass sie dich zusammen mit dem Kind nicht ziehen lassen werden. Und wenn du schon weg bist, dann holt sich die Filipina schnellstmöglich das Kind wieder zurück mit der Polizei. Dasselbe wird man umgekehrt natürlich nicht machen sondern behaupten, man könne das Kind nicht gewaltsam der Mutter wegnehmen... dir aber schon.
(21-01-2026, 11:48)Sumpfhai schrieb: Ich habe vorhin meinen Sohn gefilmt als er erzählt hat wie Mama ihn gehauen hat letztens. Und er sagt auch, dass Mama ihn manchmal haut und es weh tut. Ist das irgendwie relevant? Oder nutzlos?
Einer Mutter würde das was bringen, aber dir vermutlich nicht. In der Praxis passiert dann meistens folgendes: 1. Das Jugendamt schaltet sich ein. 2. Die Mutter bekommt Unterstützungsangebote oder gar in schlimmeren Fällen eine Erziehungshilfe vom Jugendamt gestellt. 3. Du wirst erstmal kalt gestellt, weil man dich als den Grund für die mütterliche Unzufriedenheit identifizieren wird. Oder anders gesagt: Mutti ist aufgrund der häuslichen Situation, weil Papi einfach nicht kapieren will, dass die Beziehung kaputt ist und nicht ausziehen will und zus. das Kind filmt, psychisch so derart belastet, dass sie schon darüber nachgedacht hat in ein Frauenhaus zu gehen. Und damit sie zukünftig nicht mehr die Geduld mit dem Kind verliert, muss jetzt erstmal der Hauptgrund für ihre psychische Belastung nicht nur von ihr sondern vorerst - bis ein Gutachter das Gegenteil festgestellt hat - auch vom Kind ferngehalten werden.
Aber grdsl. spricht ja nichts dagegen, dass du mal zum Anwalt gehst und ihn um Rat frägst. Nur er weiß, wie es bei euch im Bezirk vor Gericht ablaufen kann. Erhoffe dir aber nicht zu viel.

