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Kann mein 3 jaehriger Sohn bei mir (Vater) leben?
#59
Ja, nennt sich vormieterbescheinigung. 
Steht ihr beide im MV? Dann brauchst einverständnis Vermieter und! Kündigung Frau. Dann ist es auch sehr ratsam Frühzeitig auf den Vermieter zuzugehen. Am besten in kleine Story verpackt...."für die Wohnung sei es ohnehin besser wenn sie nicht mehr dort wohne."
In der o.g. Konstellation könnte der Vermieter Dir aber auch einen neuen MV vorlegen. 

Braucht Deine Dame nicht auch noch einen Bedarfsschein? Da würd ich sie ganz selbstlos bei allem Unterstützen! 
Mach Fotos von Deinem! Hausrat!  
Solang es möglich ist mit ihr gemeinsame Gegenstände aufteilen. 

Schonmal neues Türschloss kaufen und hin legen. Sobald sie raus ist wechseln. Garagen und Nebenräume ebenso beachten. Bei Bedarf Hausverbot aussprechen. Deine Post totzdem in Postfach oder zur Oma umleiten.
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RE: Kann mein 3 jaehriger Sohn bei mir (Vater) leben? - von FlipFlop - 25-01-2026, 14:14

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