04-02-2026, 12:46
Das bleibt abzuwarten. Solange keine Klage eingetroffen ist, sind das erstmal nur Absichtserklärungen. Solange sie noch nicht einmal eine Wohnung hat, gibts auch kein Rechtsschutzbedürfnis. Anwaltspflicht herrscht nicht für das Verfahren. Auch wenn du einen engagierst, geht das ja nur auf Verfahrenskostenhilfe, so leicht wird das nicht, da läuft alles schaumgebremst.
