Vor 2 Stunden
(Vor 6 Stunden)Sumpfhai schrieb: Muss sie mir denn Unterhalr zahlen? Ich kann drauf verzichten. Ist mir egal.
Ich will nix von ihr. Mein Sohn bekommt ja auch Geld über meine Grundsicherung wenn er bei mir lebt.
Dazu Kindergeld.
Ja, aber durch den Auszug der Ex wird Unterhalt und Unterhaltsvorschuss vorrangig.
Das heißt deine Grundsicherung für das Kind wird um 277€ (Höhe Unterhaltsvorschuss) gekürzt.
Als Folge musst du Unterhaltsvorschuss beantragen. Dann bekommst du die 277€ wieder.
Der Staat wird es versuchen bei der Ex einzutreiben.
Vielleicht kann man das alles ein bisschen aussitzen, aber mehr als 2 Monate nach Auszug würde ich nicht warte, weil sonst eine Rückzahlung des Bürgergeldes droht.

