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Kann mein 3 jaehriger Sohn bei mir (Vater) leben?
Sorge- und Umgangsrecht keine Anwaltspflicht. Trotzdem, wenn man leicht zu beeinflussen ist, sich nicht gegen Provokationen schützen kann, bei Gegenanträgen die Linie nicht findet, dann Anwalt. Würde ich hier ebenfalls empfehlen. Wenn es soweit ist. Im Moment liegt das nicht an. Es liegen ganz dringend die allerersten grundlegendsten Dinge an: Sich physisch zu trennen. Darüber hinaus nur Trompetenschall.

Unterhalt wird wohl nicht der grosse Streitpunkt, hatten wir auch schon. Natürlich wird auch mit dieser Patrone geschossen, aber das trifft nichts, nur Bumm und Rauch. Kein Thema jetzt. Thema ist Trennung, Trennung, Trennung.
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RE: Kann mein 3 jaehriger Sohn bei mir (Vater) leben? - von p__ - 17-02-2026, 11:32

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