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Kann mein 3 jaehriger Sohn bei mir (Vater) leben?
(17-02-2026, 18:59)netlover schrieb: der bürge haftet:

- unmittelbar
- solidarisch
- uneingeschränkt

nochmal: die ex wird euch den oberarsch zeigen samt mittelfinger!
Genau, die Mutter haftet sofort für:
- die Kaution
- jede Mietzahlung
- alle Nebenkostenabrechnungen (Heizkosten!)
- alle Schäden in der Wohnung während der Mietzeit und nach Auszug
Unbefristet! Also warum sollte sie jemals ausziehen wollen? 

Jetzt rechne mal: Deine Ex hat aktuell kein Einkommen. Die Pfändungsfreigrenze für eine Person mit Kind liegt bei 2.150 €! Sie wird dir sagen sie ist zu arm um Miete zu bezahlen. Selbst mit Ausbildungsgehalt wird sie dir den Mittelfinger zeigen und deine Mutter die Miete zahlen lassen. Einfach weil sie es kann und ihr dem zustimmt mit der Unterschrift. Nochmal: Auf keinen Fall unterschreiben!

Erinnere dich an alles womit sie dir in letzter Zeit gedroht hat. Sie wird jede Möglichkeit nutzen um dich zu schaden und unter 100% Garantie keinen einzigen Euro für die Wohnung zahlen. Sie wird das nicht als Unrecht ansehen sondern sich selbst dafür feiern. Du und deine Mutter werden für Lebzeiten nicht mehr glücklich.

War ich dieses mal deutlich genug?
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RE: Kann mein 3 jaehriger Sohn bei mir (Vater) leben? - von Nintendo - 17-02-2026, 20:54

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