19-02-2026, 21:06
(Heimliche) Film- und Tonaufnahmen können schnell nach hinten losgehen. Das ist nämlich nicht erlaubt.
Nehmen wir mal als Gedankenexperiment an, Sumpfhai würde nur noch alles filmen, 100% vom Tag. Wäre das ein Grund für die Polizei ihn aus der Wohnung zu verweisen, wenn er unerlaubterweise Frau und Kind filmt gegen ihren Willen? Erlaubt das das Gewaltschutzgesetz?
Es erhöht auf jeden Fall das Konfliktpotenzial und der Richter weiß, dass die Person mit der Bodycam die Situation ordentlich anheizt, statt zu deeskalieren. Ich würde das lassen.
Nehmen wir mal als Gedankenexperiment an, Sumpfhai würde nur noch alles filmen, 100% vom Tag. Wäre das ein Grund für die Polizei ihn aus der Wohnung zu verweisen, wenn er unerlaubterweise Frau und Kind filmt gegen ihren Willen? Erlaubt das das Gewaltschutzgesetz?
Es erhöht auf jeden Fall das Konfliktpotenzial und der Richter weiß, dass die Person mit der Bodycam die Situation ordentlich anheizt, statt zu deeskalieren. Ich würde das lassen.

