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Kann mein 3 jaehriger Sohn bei mir (Vater) leben?
(20-02-2026, 12:29)Sumpfhai schrieb: Okay also kann ich ohne Bedenken das Wechselmodell vorschlagen das ich mit der Frau von der Hilfsstelle gemacht habe?

Das ist so gut wie andere Vorschläge. Versuche jedenfalls nicht, im Jugendamt zu erklären dass die Ex das Kind gar nicht betreuen könne. Betreuung in ihrer Zeit ist Sache der Ex. Soll sie doch erklären, wie sie es macht. Baue vielmehr darauf, dass die Ex damit in der Praxis scheitert.

Das Ganze ist eh ein Luftgefuchtel, das reine Hoffnungen zur Basis hat und wertlose Absichten verkündet. Die Ex hat hat nun mal keine Wohnung, es könnte genausogut sein dass sie auch keine findet und dann hast du ein tolles Wechselmodellpapier, aber hockst weiter gemeinsam mit ihr in derselben Wohnung. Da kann dann das Kind von deinem in ihr Zimmer wechseln...

Wertvoll wäre, wenn sie WIRKLICH woanders wohnt, WIRKLICH eine Ausbildung macht und du WIRKLICH die Kinderbetreuung überwiegend machst, weil es gar nicht anders geht bei ihr. Keiner der drei Punkte ist eingetreten, alles reine Hoffnung.
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RE: Kann mein 3 jaehriger Sohn bei mir (Vater) leben? - von p__ - 20-02-2026, 13:12

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