24-02-2026, 23:34
Zitat:Nach eineinhalb Jahren... Richter entscheiden selten gegen ein Gutachten, das ist in deinem Fall positiv.
Allein für den Termin von Fertigstellung des Gutachtens bis zur Verhandlung sind 4 Monate vergangen, obwohl alle immer wieder festgestellt haben wie belastet die Kinder sind. Es gab zwischenzeitlich 14 Terminänderungen für diese eine Verhandlung. In der die Gutachterin eigentlich nur ihr Gutachten verteidigte und alle anderen Beteiligten dem Gutachten zugestimmt haben.
Zitat:Und dann noch die Waffenklausache, hoffentlich geht das auch gut.
Das Thema interessiert in dem Sorgerechtsstreit nicht wirklich jemanden.
Im parallel laufenden Zivilverfahren wurde sie in der ersten Verhandlung der Lügen überführt.
Auch nachdem der Richter sie mehrmals auf ihre Wahrheitspflicht hingewiesen hatte, bliebt sie bei ihrer Story.
Meine Anwältin wird nun Strafanzeige wegen Prozessbetrug erstatten.
Zitat:Ev. kannst Du die Anwaltskosten bei ihr einklagen. Lohnt aber nur wenn überhaupt was zu holen ist.
Keine Chance habe ich bereits prüfen lassen. Zu holen sollte genügend sein, immerhin hat sie in den vergangenen 1,5 Jahren knapp 30t€ Unterhalt von mir bekommen.
Zitat:Aufgrund des Gutachtens wuerde ich wohl das alleinige Sorgerecht beantragen und hilfsweise Wechselmodell. Wenn alle richtig genervt sind und die Gutste es voellig ueberreisst, koenntest Du Glueck haben und sie geben es Dir.
Wechselmodell wird kommen....je nachdem wie sie sich dann führt werden wir das alleinige Sorgerecht beantragen. Im Gutachten steht, dass wenn die Kindesmutter die hochstrittige Elternschaft weiter vorantreibt empfohlen wird die Kinder aus ihrem Haushalt herauszulösen.
Was man sich bei der ganzen Sache immer wieder vor Augen halten muss, dass ich um das Wechselmodell kämpfe. Hätte ich ein solchen Verhalten an den Tag gelegt, bräuchte ich darüber nicht einmal nachdenken. Jeder stellt sich die Frage ob ich als Vater für ein Wechselmodell geeignet bin, bei der Mutter hinterfragt es in der Regel niemand.

