25-02-2026, 22:35
Wenn ich das richtig verstanden habe, kann man, sofern kein Gerichtsbeschluss vorliegt, der eine persönliche Anwesenheit bei den Treffen vorschreibt, dass die Kommunikation mit den Institutionen ausschließlich schriftlich erfolgt verlangen.
Man sollte einen Anwalt konsultieren, aber: nach dem, was du gerade geschrieben hast, könnte man die Aussage dieses Beamten ernst nehmen, als gäbe es also ausreichende Gründe, eine schriftliche Kommunikation (ohne Ausnahmen) zu verlangen. Wenn sie das nicht akzeptieren, könnte man eine formelle schriftliche Beschwerde einreichen. Aber wie gesagt: Vielleicht wäre es besser, einen Anwalt zu konsultieren?
Man sollte einen Anwalt konsultieren, aber: nach dem, was du gerade geschrieben hast, könnte man die Aussage dieses Beamten ernst nehmen, als gäbe es also ausreichende Gründe, eine schriftliche Kommunikation (ohne Ausnahmen) zu verlangen. Wenn sie das nicht akzeptieren, könnte man eine formelle schriftliche Beschwerde einreichen. Aber wie gesagt: Vielleicht wäre es besser, einen Anwalt zu konsultieren?


