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Kann mein 3 jaehriger Sohn bei mir (Vater) leben?
Ansatzpunkte fürs Gewaltschutzgesetz dürften da nicht dabei sein. Die psychische Gewalt, die sie da ausübt wird keinen Polizisten dazu bringen, sie wegzuweisen.

Fürs Kind ist das alles hart, keine Frage. Andererseits läuft es aber in die richtige Richtung für Sumpfhai. Madame löst sich, macht die Ausbildung, erlebt dass das Kind dabei nur stört. Das läuft schon auf das Ziel zu, dass Sumpfhai in der Betreuung bleibt und Madame in der zweiten Reihe steht. Und es schafft durch die Praxis Realitäten, es wird gerade für Jeden bewiesen dass sie beides schlichtweg nicht hinbekommt. Dokumentiere das weiter, es könnte bei den nächsten Schritten helfen.
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RE: Kann mein 3 jaehriger Sohn bei mir (Vater) leben? - von p__ - Vor 9 Stunden

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