Gestern, 13:58
Nicht privilegiertes Kind: Ende. Keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit.
Privilegiertes Kind: Da gilt es, die Haftungsquote anzugreifen, Antragsgegner ist das Kind, nicht die Mutter. Zwischen Mutter und Vater gibt es keine Verpflichtungen, keine Auskunftsrechte. Es läuft immer über das Kind. Argumentation gegenüber dem Kind ist, dass die Mutter ihrer gesteigerte Erwerbsobliegenheit nicht genügt, die sie zur Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit verpflichtet wenn sie sonst kein Einkommen hat. Da sie das nicht tut, muss sie sich ein fiktives Einkommen zurechnen lassen, wodurch die Haftungsquote für den Vater günstiger wird. Vorgerichtlich kannst du selbst argumentieren und verlangen, gibt es keine Einigung herrscht wie im übrigen Unterhaltsrecht Anwaltspflicht. Der Gang zum Anwalt ist dann unvermeidlich.
Privilegiertes Kind: Da gilt es, die Haftungsquote anzugreifen, Antragsgegner ist das Kind, nicht die Mutter. Zwischen Mutter und Vater gibt es keine Verpflichtungen, keine Auskunftsrechte. Es läuft immer über das Kind. Argumentation gegenüber dem Kind ist, dass die Mutter ihrer gesteigerte Erwerbsobliegenheit nicht genügt, die sie zur Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit verpflichtet wenn sie sonst kein Einkommen hat. Da sie das nicht tut, muss sie sich ein fiktives Einkommen zurechnen lassen, wodurch die Haftungsquote für den Vater günstiger wird. Vorgerichtlich kannst du selbst argumentieren und verlangen, gibt es keine Einigung herrscht wie im übrigen Unterhaltsrecht Anwaltspflicht. Der Gang zum Anwalt ist dann unvermeidlich.
