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Leistungen nach UVG trotz Mindestunterhalt?
#2
Betreff: Ihr Schreiben vom XX.XX.XXXX, unzutreffende Behauptung ausbleibender Unterhaltszahlungen

Sehr geehrte DamInnen und HerrInnen,

mit schockiertem Befremden habe ich Ihrem Anwurf vom XX.XX.XXXX entnommen, dass mir die Nichterfüllung meiner gesetzlichen Unterhaltspflicht gegenüber meinem Kind unterstellt wird.

Diese Behauptung ist nachweislich falsch.

Die von mir geschuldeten Unterhaltszahlungen wurden ordnungsgemäß und fristgerecht in voller Höhe geleistet. Sämtliche Zahlungen sind durch entsprechende Überweisungsbelege dokumentiert. Die beigefügten Nachweise belegen zweifelsfrei den Zahlungseingang für die von Ihnen beanstandeten Zeiträume.

Vor diesem Hintergrund fordere ich Sie auf, Ihre Akten unverzüglich zu berichtigen und von weiteren unzutreffenden Behauptungen Abstand zu nehmen. Es ist nicht meine Aufgabe, Vorwürfe zu entkräften, die durch eine sorgfältige Prüfung der tatsächlichen Zahlungsvorgänge von vornherein hätten vermieden werden können.

Es ist ferner nicht meine Aufgabe, mit meiner Zeit, meinen Ressourcen, meinen Klimmzügen das Totalversagen eines fachlich überforderten und übergriffigen Amtes auszugleichen. Ihr Arbeitszeit wird bezahlt, aber meine Zeit für die Korrektur ihrer Fehler bezahlt mir keiner.

Sollten Sie Ihre Forderung trotz der nunmehr vorliegenden Nachweise aufrechterhalten, verlange ich eine detaillierte und nachvollziehbare Darlegung, auf welcher tatsächlichen und rechtlichen Grundlage dies geschieht. Pauschale Behauptungen genügen hierfür ersichtlich nicht.

Ich erwarte Ihre schriftliche Bestätigung, dass die nachgewiesenen Unterhaltszahlungen berücksichtigt wurden und die Angelegenheit damit erledigt ist.

Mit angemessenen Grüßen

Sigismund Ballermann
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RE: Leistungen nach UVG trotz Mindestunterhalt? - von p__ - Vor 3 Stunden

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