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Kann mein 3 jaehriger Sohn bei mir (Vater) leben?
ich würde möglichst zügig Unterhaltsvorschuss beantragen und / oder eine Beistandschaft beim Jugendamt einrichten. Da du Leistungen beziehst werden die hinterher sein, Unterhalt einzutreiben. Das dokumentiert, dass das Kind bei dir lebt und du bist auch dazu verpflichtet als Leistungsempfänger, Unterhalt ist vorrangig .
Sie ansonsten mit Dingen wie Miete nachweislich in Verzug setzen.
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RE: Kann mein 3 jaehriger Sohn bei mir (Vater) leben? - von Blan - 17-06-2026, 11:49

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