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Wie zahlt man die Ex bei der Wohnung aus?
#21
Du bist mit deiner Rechnung ja schon ganz gut unterwegs gewesen - das einzige was Du noch dort ergänzen musst: Es müssen alle Vermögensgegenstände (und Schulden) zum Zeitpunkt der Heirat je nach Besitzer als  Anfangswert rein und alle Vermögensgegenstände und Schulden in die Endaufstellung. Alles. Aktien, Wohnungen, Häuser, Cash, Konten, Bausparverträge. Alles muss bewertet werden. Edgy sind Kapitallebensversicherungen, da kommt es auf Feinheiten an, ob die Zugewinn oder Versorgung zugeschlagen werden.

Dann kannste sauber über alle rechnen und sehen, was hinten rauskommt. Das ist die rechtliche, einklagbare Basis von beiden Seiten. Und damit kann man verhandeln - Du Wohnung, ich Haus + Zahlung von x Euro. Alles andere sind einzelbetrachtungen, die dich nicht weiterbringen
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RE: Wie zahlt man die Ex bei der Wohnung aus? - von attestant - 23-06-2026, 13:53

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